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Personalkosten sind neben Pacht- und Mietkosten oftmals die schwierigsten Faktoren, welchen Unternehmern und Unternehmerinnen sich gegenübergestellt sehen.

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Worum geht es?
Für welche Branchen gilt die Zeiterfassung?
01Die Arbeitszeitdokumentation ist vom Gesetzgeber vehementer geplant, als zunächst gedacht. Sogar bei Minijobbern reicht es nun nicht mehr aus, die Arbeitszeiten vertraglich zu vereinbaren. Sie muss festgehalten werden. Auch für einige Branchen, welche besonders anfällig für Schwarzarbeit sind, muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Darunter fallen unter anderem das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.
Was muss dokumentiert werden?
02Die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten müssen zwei Jahre lang aufbewahrt und bei einer Prüfung vorgelegt werden. In den oben genannten Branchen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen. Die Aufzeichnung der Stundenzahl allein genügt nicht. Pausenzeiten sind ebenso zu erfassen wie Überstunden und Fehlzeiten.
Wie muss dokumentiert werden?
03Die Form der Dokumentation wurde durch den Gesetzgeber nicht vorgegeben. Das heißt, dass Sie auch auf einfache Papierbelege zurückgreifen können. Doch aufgrund der zweijährigen Aufbewahrungsfrist kann, ist eine EDV-Lösung vielleicht die bessere Wahl für die Arbeitszeiterfassung.

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